====== Unterschrift und Name des zuständigen Bediensteten ====== Regel 113 (1) EPÜ des [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) legt fest, dass Entscheidungen, Ladungen, Mitteilungen und Bescheide des Europäischen Patentamts mit der Unterschrift und dem Namen des zuständigen Bediensteten zu versehen sind. **Regel 113 (1) EPÜ** Entscheidungen, Ladungen, Mitteilungen und Bescheide des Europäischen Patentamts sind mit der Unterschrift und dem Namen des zuständigen Bediensteten zu versehen. ===== siehe auch ===== Regel 113 EPÜ -> [[Unterschrift, Name, Dienstsiegel]] \\ Beschreibt die Anforderungen an Unterschrift, Name und Dienstsiegel bei Entscheidungen, Ladungen, Mitteilungen und Bescheiden des Europäischen Patentamts.