====== Unteranspruch ====== Ein Unteranspruch [Regel 43 (4) EPÜ -> [[Abhängige Patentansprüche]]] bezeichnet, ist ein [[Patentanspruch]], der alle Merkmale eines anderen Patentanspruchs enthält und zusätzliche Merkmale hinzufügt. Diese zusätzlichen Merkmale beschränken oder spezifizieren den Gegenstand des unabhängigen Anspruchs, auf den er sich bezieht, weiter ===== siehe auch ===== Regel 43 (4) EPÜ -> [[Abhängige Patentansprüche]] \\ Erklärt, dass jeder Patentanspruch, der alle Merkmale eines anderen Patentanspruchs enthält, eine Bezugnahme auf den anderen Patentanspruch enthalten muss.