====== Ungültige Rückerstattungsanweisungen ====== Nr. 8.3 der [[Vorschriften über das laufende Konto]] (VLK) erklärt, dass auf anderem Weg eingereichte Rückerstattungsanweisungen ungültig sind und nicht ausgeführt werden. **Nr. 8.3 VLK** Rückerstattungsanweisungen, die auf anderem Weg, z. B. auf Papier, per Fax, über die Web-Einreichung oder in einem anderen Format, etwa als PDF-Anhang oder über das Anmerkungsfeld der Online-Formblätter eingereicht werden, sind ungültig und werden daher nicht ausgeführt. Das EPA teilt dies dem betroffenen Verfahrensbeteiligten als Serviceleistung mit. Solange keine gültigen Anweisungen vorliegen, wird der Verfahrensbeteiligte aufgefordert, etwaige Rückerstattungen online einzulösen. ===== siehe auch ===== Nr. 8 VLK -> [[Rückerstattung von Gebühren]] \\ Beschreibt die Verfahren zur Rückerstattung von Gebühren.