====== Überweisungen zwischen laufenden Konten ====== Nr. 5 der [[Vorschriften über das laufende Konto]] (VLK) regelt die Bedingungen und Verfahren für Überweisungen zwischen laufenden Konten beim Europäischen Patentamt, einschließlich der notwendigen Anträge und Nachweise. Nr. 5.1 VLK -> [[Bedingungen für Überweisungen zwischen Konten]] \\ Überweisungen sind nur möglich, wenn der Kontoinhaber dieselbe juristische oder natürliche Person ist. Nr. 5.2 VLK -> [[Einreichung von Anträgen für Überweisungen]] \\ Anträge sind als E-Mail-Anhang oder mit dem Online-Kontaktformular einzureichen. ===== siehe auch ===== VLK -> [[Vorschriften über das laufende Konto]] \\ Regeln die Eröffnung, Führung, Auflösung und Nutzung von laufenden Konten beim Europäischen Patentamt.