====== Überwachung und Saldenbestätigung ====== Nr. 6.2 der [[Vorschriften über das laufende Konto]] (VLK) beschreibt die Möglichkeiten zur Überwachung von Kontobewegungen und die jährliche Saldenbestätigung. **Nr. 6.2 VLK** Über die Zentrale Gebührenzahlung können Kontoinhaber ihre offenen automatischen und Einzelabbuchungsaufträge sowie die Kontobewegungen einsehen, Kontoauszüge erstellen und den Kontostand überwachen. Darüber hinaus erhält der Kontoinhaber nach Abschluss des Geschäftsjahres per Post eine Saldenbestätigung mit dem Abschlusssaldo des laufenden Kontos. ===== siehe auch ===== Nr. 6 VLK -> [[Funktionieren des laufenden Kontos]] \\ Regelt die Anforderungen an die Deckung und Überwachung von laufenden Konten beim Europäischen Patentamt.