====== Überwachung und Korrektur von Kontobewegungen ====== Nr. 4.2 der [[Vorschriften über das laufende Konto]] (VLK) beschreibt die Möglichkeiten zur Überwachung des Kontos und die Vorgehensweise bei Fehlern. **Nr. 4.2 VLK** Über die Online-Gebührenzahlung können Kontoinhaber ihre offenen Abbuchungsaufträge, ihren Zahlungsplan und die Kontobewegungen einsehen, Kontoauszüge herunterladen und den Kontostand überwachen. Darüber hinaus erhält der Kontoinhaber nach Abschluss des Geschäftsjahres per Post eine Saldenbestätigung mit dem Abschlusssaldo des laufenden Kontos. Werden Fehler festgestellt, so muss der Kontoinhaber dies dem EPA unverzüglich mitteilen. Das EPA überprüft diese Angaben und nimmt erforderliche Korrekturen rückwirkend zum ursprünglichen maßgebenden Zahlungstag vor. ===== siehe auch ===== Nr. 4 VLK -> [[Funktionieren des laufenden Kontos]] \\ Beschreibt die Anforderungen an die Deckung des Kontos, die Überwachung der Kontobewegungen und die Regelungen für inaktive Konten.