====== Übertragung von Aufgaben durch den Verwaltungsrat ====== Regel 12b (6) des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) erklärt, dass der Verwaltungsrat den Beschwerdekammern Aufgaben nach Artikel 134a Absatz 1 c) übertragen kann. **Regel 12b (6) EPÜ** Der Verwaltungsrat kann den Beschwerdekammern Aufgaben nach Artikel 134a Absatz 1 c) übertragen. ===== siehe auch ===== Regel 12b EPÜ -> [[Präsidium der Beschwerdekammern und Geschäftsverteilungsplan für die Beschwerdekammern]] \\ Legt die Zusammensetzung und Aufgaben des Präsidiums der Beschwerdekammern sowie die Erstellung des Geschäftsverteilungsplans fest.