====== Teilnichtigerklärung des europäischen Patents ====== **Artikel 138 (2) EPÜ 2000** Betreffen die Nichtigkeitsgründe nur einen Teil des [[europäisches Patent|europäischen Patents]], so wird das Patent durch entsprechende Änderung der [[Patentansprüche]] beschränkt und für teilweise nichtig erklärt. ===== siehe auch ===== Artikel 138 (1) EPÜ -> [[Nichtigkeit europäischer Patente]]