====== Technische Mittel ====== Jeder Gegenstand, der technische Mittel umfasst und damit technischen Charakter aufweist, ist eine Erfindung im Sinne des Artikels 52 (1) EPÜ.((T 258/03, ABl. EPA 2004, 575)) Um [[Patentierbare Erfindungen|patentfähig]] zu sein, muss der beanspruchte Gegenstand "[[technischer Charakter|technischen Charakter]]" aufweisen oder – etwas präziser umschrieben – eine "Lehre zum technischen Handeln" zum Gegenstand haben, d. h. eine an den Fachmann gerichtete Anweisung, eine bestimmte [[technische Aufgabe]] mit bestimmten technischen Mitteln zu lösen.((Technischen Beschwerdekammer 3.5.01 vom 15. November 2006 T 154/04)) [-> [[Technischer Beitrag]]] ===== siehe auch ===== -> [[Technischer Charakter]]