====== Tagesordnung ====== Artikel 29 (4) des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) beschreibt, dass der Verwaltungsrat nach Maßgabe seiner Geschäftsordnung auf der Grundlage einer Tagesordnung berät. **Artikel 29 (4) EPÜ** Der Verwaltungsrat berät nach Maßgabe seiner Geschäftsordnung auf der Grundlage einer Tagesordnung. ===== siehe auch ===== Artikel 29 EPÜ -> [[Tagungen]] \\ Beschreibt die Einberufung und Durchführung der Tagungen des Verwaltungsrats.