====== Sprachen des Verwaltungsrats ====== Artikel 31 des [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) beschreibt die Sprachenregelungen für die Beratungen und Dokumente des Verwaltungsrats. Artikel 31 (1) EPÜ -> [[Beratungssprachen]] \\ Erklärt, dass der Verwaltungsrat bei seinen Beratungen die deutsche, englische und französische Sprache verwendet. Artikel 31 (2) EPÜ -> [[Dokumente und Protokolle]] \\ Beschreibt, dass die dem Verwaltungsrat unterbreiteten Dokumente und die Protokolle über seine Beratungen in den drei Sprachen erstellt werden. ===== siehe auch ===== EPÜ, Teil 1, Kapitel IV -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente#Teil 1, Kapitel IV EPÜ: Der Verwaltungsrat|Der Verwaltungsrat]] \\ Beschreibt die Zusammensetzung, Aufgaben und Befugnisse des Verwaltungsrats der Europäischen Patentorganisation, einschließlich der Regelungen zu Tagungen, Abstimmungen und der Teilnahme von Beobachtern.