====== Sprachen des Übereinkommens ====== Artikel 177 des [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) regelt die Sprachen des Übereinkommens und die amtlichen Fassungen. Artikel 177 (1) EPÜ -> [[Amtssprachen und Urschrift]] \\ Beschreibt die Amtssprachen des Übereinkommens und die Urschrift. Artikel 177 (2) EPÜ -> [[Amtliche Fassungen]] \\ Regelt die Genehmigung und Gültigkeit von Fassungen in anderen Amtssprachen der Vertragsstaaten. ===== siehe auch ===== EPÜ -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\ Internationales Abkommen, das das europäische Patentsystem regelt und die Erteilung europäischer Patente durch das Europäische Patentamt ermöglicht.