====== Sitz ====== Artikel 6 des [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) legt den Sitz der Europäischen Patentorganisation und des Europäischen Patentamts fest. Artikel 6 (1) EPÜ -> [[Sitz der Europäischen Patentorganisation]] \\ Legt fest, dass die Europäischen Patentorganisation in München ansässig ist. Artikel 6 (2) EPÜ -> [[Sitz des Europäischen Patentamts]] \\ Legt fest, dass das Europäische Patentamt in München ansässig ist und eine Zweigstelle in Den Haag hat. ===== siehe auch ===== EPÜ, Teil 1, Kapitel II -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente#Teil 1, Kapitel II EPÜ: Die Europäische Patentorganisation|Die Europäische Patentorganisation]] \\ Beschreibt die Struktur und Aufgaben der Europäischen Patentorganisation, einschließlich ihrer Rechtsstellung, ihres Sitzes und der Schaffung von Dienststellen des Europäischen Patentamts.