====== Rückzahlungen vom laufenden Konto ====== Nr. 4 der [[Vorschriften über das laufende Konto]] (VLK) regelt die Bedingungen und Verfahren für Rückzahlungen vom laufenden Konto beim Europäischen Patentamt, einschließlich der notwendigen Anträge und Nachweise. Nr. 4.1 VLK -> [[Gründe für Rückzahlungen]] \\ Rückzahlungen vom laufenden Konto sind aus verschiedenen Gründen möglich. Nr. 4.2 VLK -> [[Antrag und Nachweise für Rückzahlungen]] \\ Rückzahlungen können nur an den Kontoinhaber erfolgen und erfordern einen unterzeichneten Antrag mit allen erforderlichen Angaben. ===== siehe auch ===== VLK -> [[Vorschriften über das laufende Konto]] \\ Regeln die Eröffnung, Führung, Auflösung und Nutzung von laufenden Konten beim Europäischen Patentamt.