====== Rückzahlung von Gebühren ====== Nr. 15 VLK -> [[Rückerstattung von Gebühren]] \\ Beschreibt die Rückerstattung von Gebühren auf das laufende Konto oder alternative Anweisungen. -> [[Rückzahlung von nicht fälligen Gebühren]] \\ Nicht fällige Jahres- und Zuschlagsgebühren für europäische Patentanmeldungen automatisch an die Zahlungsquelle zurückerstatten, wenn sie vor ihrer Fälligkeit bezahlt wurden, mit zusätzlichen Anpassungen an der Validierungsfunktion der Zentralen Gebührenzahlung, um doppelte oder fehlerhafte Zahlungen zu verhindern. ===== siehe auch ===== -> [[Gebühren]] \\ Finanzielle Beträge, die für verschiedene Verfahrensschritte wie die Anmeldung, Prüfung, Erteilung und Aufrechterhaltung europäischer Patente an das Europäische Patentamt entrichtet werden müssen.