====== Rücknahme der Beschwerde ====== Durch die Rücknahme der [[Beschwerde]] eines einzigen Beschwerdeführers, sei es im einseitigen oder zweiseitigen Verfahren, wird das Beschwerdeverfahren beendet, soweit es die durch die angefochtene Entscheidung der ersten Instanz entschiedenen Sachfragen angeht.((G 8/91)) ===== siehe auch =====