====== Rückerstattung von Gebühren ====== Nr. 15 der [[Vorschriften über das laufende Konto]] (VLK) regelt die Verfahren und Bedingungen für die Rückerstattung von Gebühren auf laufende Konten beim Europäischen Patentamt. Nr. 15.1 VLK -> [[Rückerstattung auf das angegebene Konto]] \\ Gebührenrückerstattungen werden auf das in den Rückerstattungsanweisungen genannte Konto vorgenommen. Nr. 15.2 VLK -> [[Einreichung von Rückerstattungsanweisungen]] \\ Rückerstattungsanweisungen sind in einem elektronisch verarbeitbaren Format einzureichen. ===== siehe auch ===== VLK -> [[Vorschriften über das laufende Konto]] \\ Regeln die Eröffnung, Führung, Auflösung und Nutzung von laufenden Konten beim Europäischen Patentamt.