====== Rückerstattung des Guthabens bei Kontoauflösung ====== Nr. 2.4 der [[Vorschriften über das laufende Konto]] (VLK) regelt die Rückerstattung des Guthabensaldos bei Auflösung des Kontos. **Nr. 2.4 VLK** Bei Auflösung des Kontos wird der Guthabensaldo durch Überweisung an den Kontoinhaber oder seine Rechtsnachfolger zurückerstattet, sobald die erforderlichen Kontodaten schriftlich mitgeteilt worden sind. ===== siehe auch ===== Nr. 2 VLK -> [[Formvorschriften für die Eröffnung und Auflösung eines laufenden Kontos]] Beschreibt die Anforderungen und Verfahren zur Eröffnung und Auflösung eines laufenden Kontos beim Europäischen Patentamt.