====== Reihenfolge der Bearbeitung von Zahlungen ====== Nr. 7.3 der [[Vorschriften über das laufende Konto]] (VLK) legt die Reihenfolge fest, in der Zahlungen bearbeitet werden. **Nr. 7.3 VLK** Abbuchungsaufträge für Zahlungen für mehrere Anmeldungen werden in aufsteigender Reihenfolge der Anmeldenummern bearbeitet ("PCT" vor "EP" vor "UP"). Bei Euro-PCT-Anmeldungen und europäischen Patenten mit einheitlicher Wirkung ist die EP-Nummer ausschlaggebend. Einzelne Gebühren werden in der folgenden Reihenfolge abgebucht, solange auf dem Konto eine ausreichende Deckung vorhanden ist: a) Beschwerdegebühr (011) b) Einspruchsgebühr (010) c) Alle anderen Gebühren in aufsteigender Reihenfolge ihrer Gebührencodes. ===== siehe auch ===== Nr. 7 VLK -> [[Belastung des laufenden Kontos]] \\ Regelt die Verfahren und Bedingungen für die Belastung von laufenden Konten beim Europäischen Patentamt.