====== Reihenfolge der Angaben ====== Regel 42 (2) des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) erklärt, dass die Beschreibung in der angegebenen Art und Weise sowie Reihenfolge abzufassen ist. **Regel 42 (2) EPÜ** Die Beschreibung ist in der in Absatz 1 angegebenen Art und Weise sowie Reihenfolge abzufassen, sofern nicht wegen der Art der Erfindung eine andere Darstellung zu einem besseren Verständnis führen würde oder knapper wäre. ===== siehe auch ===== Regel 42 EPÜ -> [[Inhalt der Beschreibung]] \\ Legt fest, welche Angaben die Beschreibung einer europäischen Patentanmeldung enthalten muss.