====== Reguläre Frist für die Erwiderung auf Bescheide der Einspruchsabteilung ====== -> [[Verspätet vorgebrachte Tatsachen und Beweismittel im Einspruchsverfahren]] Die reguläre Frist für die Erwiderung auf Bescheide der Einspruchsabteilung beträgt vier Monate bei Bescheiden, in denen sachliche Einwände erhoben werden, und zwei Monate bei anderen Bescheiden.((Mitteilung des EPA über das Einspruchsverfahren ab 1. Juli 2016; m.V.a. Richtlinien E-VII, 1.2)) Fristverlängerungen werden nur in Ausnahmefällen auf ordnungsgemäß begründeten Antrag gewährt.((Mitteilung des EPA über das Einspruchsverfahren ab 1. Juli 2016)) ===== siehe auch ===== Artikel 99 (1) EPÜ -> [[Einspruch]]