====== Regelungen für inaktive Konten ====== Nr. 4.3 der [[Vorschriften über das laufende Konto]] (VLK) erklärt die Maßnahmen bei Konten ohne Bewegungen über vier Jahre. **Nr. 4.3 VLK** Ein laufendes Konto, dessen Saldo gleich Null ist und für das in den vergangenen vier Jahren keine Kontobewegungen verzeichnet wurden, wird von Amts wegen aufgelöst. Ein laufendes Konto, das einen positiven Saldo aufweist und für das in den vergangenen vier Jahren keine Kontobewegungen verzeichnet wurden, wird von Amts wegen in den Status "inaktiv" versetzt. ===== siehe auch ===== Nr. 4 VLK -> [[Funktionieren des laufenden Kontos]] \\ Beschreibt die Anforderungen an die Deckung des Kontos, die Überwachung der Kontobewegungen und die Regelungen für inaktive Konten.