====== Regelmaessige Veröffentlichungen ======
**Artikel 129 EPÜ 2000**
Das [[Europäische Patentamt]] gibt regelmäßig folgende Veröffentlichungen heraus:
a) ein [[Europäisches Patentblatt]], das die Angaben enthält, deren Veröffentlichung dieses [[epü|Übereinkommen]], die [[Ausführungsordnung]] oder der [[Präsident des Europäischen Patentamts]] vorschreibt;
b) ein [[Amtsblatt des Europäischen Patentamts|Amtsblatt]], das allgemeine Bekanntmachungen und Mitteilungen des Präsidenten des Europäischen Patentamts sowie sonstige dieses Übereinkommen und seine Anwendung betreffende Veröffentlichungen enthält.
Artikel 127-132 EPÜ -> [[Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden]] \\
===== siehe auch =====
Teil 7 EPÜ -> [[Gemeinsame Vorschriften]] \\
EPÜ -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\
====== Regelmäßige Veröffentlichungen ======
Artikel 129 des [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) regelt die regelmäßigen Veröffentlichungen des Europäischen Patentamts.
**Artikel 129 EPÜ**
Das Europäische Patentamt gibt regelmäßig folgende Veröffentlichungen heraus:
a) ein Europäisches Patentblatt, das die Angaben enthält, deren Veröffentlichung dieses Übereinkommen, die Ausführungsordnung oder der Präsident des Europäischen Patentamts vorschreibt;
b) ein Amtsblatt, das allgemeine Bekanntmachungen und Mitteilungen des Präsidenten des Europäischen Patentamts sowie sonstige dieses Übereinkommen und seine Anwendung betreffende Veröffentlichungen enthält.
===== siehe auch =====
EPÜ -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\
Internationales Abkommen, das das europäische Patentsystem regelt und die Erteilung europäischer Patente durch das Europäische Patentamt ermöglicht.