====== Regelmäßige Veröffentlichungen ====== Artikel 129 des [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) regelt die regelmäßigen Veröffentlichungen des Europäischen Patentamts. **Artikel 129 EPÜ 2000** Das [[Europäische Patentamt]] gibt regelmäßig folgende Veröffentlichungen heraus: a) ein [[Europäisches Patentblatt]], das die Angaben enthält, deren Veröffentlichung dieses [[epü|Übereinkommen]], die [[Ausführungsordnung]] oder der [[Präsident des Europäischen Patentamts]] vorschreibt; b) ein [[Amtsblatt des Europäischen Patentamts|Amtsblatt]], das allgemeine Bekanntmachungen und Mitteilungen des Präsidenten des Europäischen Patentamts sowie sonstige dieses Übereinkommen und seine Anwendung betreffende Veröffentlichungen enthält. ===== siehe auch ===== EPÜ, Teil 7 Kapitel 2 -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente#Teil 7, Kapitel II EPÜ: Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden|Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden]] \\ Beschreibt die Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden, einschließlich der Führung des Europäischen Patentregisters, der Akteneinsicht und der regelmäßigen Veröffentlichungen.