====== Regelmaessige Veröffentlichungen ====== **Artikel 129 EPÜ 2000** Das [[Europäische Patentamt]] gibt regelmäßig folgende Veröffentlichungen heraus: a) ein [[Europäisches Patentblatt]], das die Angaben enthält, deren Veröffentlichung dieses [[epü|Übereinkommen]], die [[Ausführungsordnung]] oder der [[Präsident des Europäischen Patentamts]] vorschreibt; b) ein [[Amtsblatt des Europäischen Patentamts|Amtsblatt]], das allgemeine Bekanntmachungen und Mitteilungen des Präsidenten des Europäischen Patentamts sowie sonstige dieses Übereinkommen und seine Anwendung betreffende Veröffentlichungen enthält. Artikel 127-132 EPÜ -> [[Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden]] \\ ===== siehe auch ===== Teil 7 EPÜ -> [[Gemeinsame Vorschriften]] \\ EPÜ -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\ ====== Regelmäßige Veröffentlichungen ====== Artikel 129 des [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) regelt die regelmäßigen Veröffentlichungen des Europäischen Patentamts. **Artikel 129 EPÜ** Das Europäische Patentamt gibt regelmäßig folgende Veröffentlichungen heraus: a) ein Europäisches Patentblatt, das die Angaben enthält, deren Veröffentlichung dieses Übereinkommen, die Ausführungsordnung oder der Präsident des Europäischen Patentamts vorschreibt; b) ein Amtsblatt, das allgemeine Bekanntmachungen und Mitteilungen des Präsidenten des Europäischen Patentamts sowie sonstige dieses Übereinkommen und seine Anwendung betreffende Veröffentlichungen enthält. ===== siehe auch ===== EPÜ -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\ Internationales Abkommen, das das europäische Patentsystem regelt und die Erteilung europäischer Patente durch das Europäische Patentamt ermöglicht.