====== Rechtsgeschäftliche Übertragung ====== Artikel 72 des [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) beschreibt die Anforderungen an die rechtsgeschäftliche Übertragung einer europäischen Patentanmeldung. Artikel 72 (1) EPÜ -> [[Schriftform und Unterschrift]] \\ Erklärt, dass die rechtsgeschäftliche Übertragung der europäischen Patentanmeldung schriftlich erfolgen und der Unterschrift der Vertragsparteien bedarf. ===== siehe auch ===== EPÜ -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\ Internationales Abkommen, das das europäische Patentsystem regelt und die Erteilung europäischer Patente durch das Europäische Patentamt ermöglicht.