====== Rechnungseinheit ====== Artikel 42 (2) des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) beschreibt, dass der Haushaltsplan in der Rechnungseinheit aufgestellt wird, die in der Finanzordnung bestimmt wird. **Artikel 42 (2) EPÜ** Der Haushaltsplan wird in der Rechnungseinheit aufgestellt, die in der Finanzordnung bestimmt wird. ===== siehe auch ===== Artikel 42 EPÜ -> [[Haushaltsplan]] \\ Beschreibt die Aufstellung und Ausgleichung des Haushaltsplans der Organisation.