====== Recherchenabteilungen ====== Artikel 17 des [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) beschreibt die Zuständigkeit der Recherchenabteilungen. **Artikel 17 EPÜ** Die Recherchenabteilungen sind für die Erstellung [[europaeischer recherchenbericht|europäischer Recherchenberichte]] zuständig. ===== siehe auch ===== EPÜ, Teil 1, Kapitel III -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente#Teil 1, Kapitel III EPÜ: Das Europäische Patentamt|Das Europäische Patentamt]] \\ Regelt die Leitung und Organisation des Europäischen Patentamts, einschließlich der Ernennung hoher Bediensteter, der Amtspflichten und der Zuständigkeiten der verschiedenen Abteilungen und Kammern.