====== Prüfungsbericht ====== Ein Prüfungsbericht [-> [[Prüfungsbescheid]]] im Kontext des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) ist ein Dokument, das von der [[Prüfungsabteilung]] des [[Europäisches Patentamt|Europäischen Patentamts]] erstellt wird, um festzustellen, ob eine [[europäische Patentanmeldung]] und die [[Erfindung]], die sie zum Gegenstand hat, den Erfordernissen des EPÜ entsprechen. Der Prüfungsbericht basiert auf den Ergebnissen der [[Recherche]] und wertet aus, ob die [[beanspruchte Erfindung]] [[neu]] ist, auf [[erfinderische Tätigkeit|erfinderischer Tätigkeit]] beruht und [[gewerbliche anwendbarkeit|gewerblich anwendbar]] ist. ===== siehe auch ===== Regel 71 EPÜ -> [[Prüfungsverfahren]] \\ Beschreibt das Prüfungsverfahren und die Anforderungen an den Anmelder.