====== Prüfung der Patentanmeldung ====== Die Prüfung der [[Patentanmeldung]] ist ein zentraler Schritt im [[Erteilungsverfahren|Verfahren zur Erteilung eines europäischen Patents]], das durch das [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäische Patentübereinkommen]] (EPÜ) geregelt wird. Nach [[Einreichung der europäischen Patentanmeldung|Einreichung]] und [[Veröffentlichung der Patentanmeldung]] wird ein [[Prüfungsantrag]] gestellt, woraufhin das [[Europäisches Patentamt|Europäische Patentamt]] (EPA) die [[Anmeldung]] auf Einhaltung der [[Patentierungsvoraussetzungen]] untersucht (Artikel 94 EPÜ). Dieser Prüfungsprozess umfasst die Bewertung der [[Erfindung]] hinsichtlich ihrer [[Neuheit]], der [[erfinderische Tätigkeit|erfinderischen Tätigkeit]] und der [[gewerbliche Anwendbarkeit|gewerblichen Anwendbarkeit]]. Die [[Prüfungsabteilung]] des EPA analysiert die Angaben in der Anmeldung sowie die Ergebnisse des erstellten [[Recherchenbericht|Recherchenberichts]], um diese Kriterien zu überprüfen. Während der Prüfung kann das EPA die Anmeldung zurückweisen [-> [[Zurückweisung der europäischen Patentanmeldung]]], falls diese nicht den Erfordernissen des EPÜ entspricht, oder Änderungen vorschlagen, die der Anmelder akzeptieren und umsetzen muss, um die Anmeldung in eine für die Erteilung geeignete Form zu bringen. Sobald alle Anforderungen erfüllt sind, kann das EPA die Entscheidung treffen, das Patent zu erteilen (Artikel 97 EPÜ). ===== siehe auch =====