====== Prüfung der Erfordernisse ====== Artikel 105b (1) EPÜ des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) beschreibt die Prüfung der Erfordernisse für eine Beschränkung oder den Widerruf des europäischen Patents. **Artikel 105b (1) EPÜ** Das Europäische Patentamt prüft, ob die in der Ausführungsordnung festgelegten Erfordernisse für eine Beschränkung oder den Widerruf des europäischen Patents erfüllt sind. ===== siehe auch ===== Artikel 105b EPÜ -> [[Beschränkung oder Widerruf des europäischen Patents]] \\ Regelt die Beschränkung oder den Widerruf des europäischen Patents durch das Europäische Patentamt.