====== Prioritätserklärung und erforderliche Unterlagen ====== Artikel 88 (1) EPÜ des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) beschreibt die Anforderungen an die Prioritätserklärung und die einzureichenden Unterlagen. **Artikel 88 (1) EPÜ** Der Anmelder, der die Priorität einer früheren Anmeldung in Anspruch nehmen will, hat eine Prioritätserklärung und weitere erforderliche Unterlagen nach Maßgabe der Ausführungsordnung einzureichen. ===== siehe auch ===== Artikel 88 EPÜ -> [[Inanspruchnahme der Priorität]] \\ Regelt die Inanspruchnahme der Priorität für eine europäische Patentanmeldung.