====== Internationaler Recherchenbericht ====== ''Unbeschadet der nachstehenden Absätze treten der [[PCT:internationaler Recherchenbericht|internationale Recherchenbericht]] nach Artikel 18 des Zusammenarbeitsvertrags oder eine Erklärung nach Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a des Vertrags und deren Veröffentlichung nach Artikel 21 des Vertrags an die Stelle des europäischen Recherchenberichts und des Hinweises auf dessen Veröffentlichung im Europäischen Patentblatt.''(A 157 I EPÜ) A 157 II EPÜ: ''Vorbehaltlich der Beschlüsse des Verwaltungsrats nach Absatz 3'' * ''a) wird zu jeder internationalen Anmeldung ein [[ergänzender europäischer Recherchenbericht]] erstellt;'' * ''b) hat der Anmelder die Recherchengebühr zu zahlen, die gleichzeitig mit der nationalen Gebühr nach Artikel 22 Absatz 1 oder Artikel 39 Absatz 1 des Zusammenarbeitsvertrags zu entrichten ist. Ist die Recherchengebühr nicht rechtzeitig entrichtet worden, so gilt die Anmeldung als zurückgenommen.''((Siehe hierzu Entscheidungen der Großen Beschwerdekammer G 3/91, G 5/93)) A 157 III EPÜ: ''Der [[Verwaltungsrat]] kann beschließen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang'' * ''a) auf einen ergänzenden europäischen Recherchenbericht verzichtet wird;''((Siehe hierzu den Beschluß des Verwaltungsrats vom 10.06.2005 zur Herabsetzung der Gebühr für die ergänzende europäische Recherche (ABl. EPA 2005, 422 f.).)) * b) ''die Recherchengebühr herabgesetzt wird.''((Siehe hierzu die Beschlüsse des Verwaltungsrats vom 14.09.1979, 11.12.1980, 09.12.1993, 08.06.2000 und 10.06.2005 zur Herabsetzung der Gebühr für die ergänzende europäische Recherche (ABl. EPA 1979, 368; 1981, 5; 1994, 6; 2000, 321; 2005, 422 f.).)) ''Der [[Verwaltungsrat]] kann die nach Absatz 3 gefaßten Beschlüsse jederzeit rückgängig machen.''(A 157 IV EPÜ)((Siehe hierzu den Beschluß des Verwaltungsrats vom 10.06.2005 zur Herabsetzung der Gebühr für die ergänzende europäische Recherche (ABl. EPA 2005, 422 f.).)) ===== siehe auch ===== * [[Internationale Anmeldungen]]