====== Organisation und Leitung der Beschwerdekammereinheit und Präsident der Beschwerdekammern ====== Regel 12a des [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) legt die Organisation und Leitung der Beschwerdekammereinheit und die Rolle des Präsidenten der Beschwerdekammern fest. Regel 12a (1) EPÜ -> [[Organisation der Beschwerdekammereinheit]] \\ Beschreibt, dass die Beschwerdekammern und die Große Beschwerdekammer als gesonderte Einheit organisiert werden und vom Präsidenten der Beschwerdekammern geleitet werden. Regel 12a (2) EPÜ -> [[Aufgaben und Befugnisse des Präsidenten der Beschwerdekammern]] \\ Erklärt, dass der Präsident der Beschwerdekammern die Beschwerdekammereinheit leitet und die ihm vom Präsidenten des Europäischen Patentamts übertragenen Aufgaben und Befugnisse wahrnimmt. Regel 12a (3) EPÜ -> [[Haushaltsantrag der Beschwerdekammereinheit]] \\ Beschreibt, dass der Präsident der Beschwerdekammern einen begründeten Haushaltsantrag für die Beschwerdekammereinheit erstellt. Regel 12a (4) EPÜ -> [[Ressourcenbereitstellung]] \\ Erklärt, dass der Präsident des Europäischen Patentamts dem Präsidenten der Beschwerdekammern die im genehmigten Haushalt vorgesehenen benötigten Ressourcen zur Verfügung stellt. ===== siehe auch ===== AO EPÜ, Teil 1, Kapitel II -> [[Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente#Teil 1, Kapitel II EPÜ: Organisation des Europäischen Patentamts|Organisation des Europäischen Patentamts]] \\ Dieses Kapitel beschreibt die organisatorische Struktur des Europäischen Patentamts, einschließlich der administrativen Gliederung und der Zuständigkeiten der verschiedenen Abteilungen und Kammern. Es regelt die Patentklassifikation, die Verwaltung und die Zuständigkeit der Eingangsstelle und der Prüfungsabteilung sowie die Organisation der Beschwerdekammern und der Großen Beschwerdekammer.