====== Organisation und Durchführung der europäischen Eignungsprüfung ====== **Artikel 1 (6) VEP** Die [[Europäische Eignungsprüfung|Prüfung]] wird nach Maßgabe dieser Vorschriften und der [[Ausführungsbestimmungen zu den Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung|Ausführungsbestimmungen zu diesen Vorschriften]] (nachstehend "ABVEP" genannt) von einem [[Aufsichtsrat der europäischen Eignungsprüfung|Aufsichtsrat]], einer [[Prüfungskommission der europäischen Eignungsprüfung|Prüfungskommission ]], [[Prüfungsausschüsse der europäischen Eignungsprüfung|Prüfungsausschüssen ]] und einem [[Prüfungssekretariat der europäischen Eignungsprüfung|Prüfungssekretariat]] organisiert und durchgeführt. Deren Zuständigkeiten sind in diesen Vorschriften und in den ABVEP geregelt, die beide jährlich veröffentlicht werden. Artikel 2 VEB -> [[Aufsichtsrat der europäischen Eignungsprüfung]] \\ Artikel 4 VEB -> [[Prüfungskommission der europäischen Eignungsprüfung]] \\ Artikel 7 VEB -> [[Prüfungsausschüsse der europäischen Eignungsprüfung]] \\ Artikel 9 VEB -> [[Prüfungssekretariat der europäischen Eignungsprüfung]] \\ VEP -> [[Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung]] \\ ABVEP -> [[Ausführungsbestimmungen zu den Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung]] ===== siehe auch ===== * [[Europäische Eignungsprüfung]]