====== Nichtveröffentlichung der Stellungnahme ====== Regel 62 (2) des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) erklärt, dass die Stellungnahme nicht zusammen mit dem Recherchenbericht veröffentlicht wird. **Regel 62 (2) EPÜ** Die Stellungnahme nach Absatz 1 wird nicht zusammen mit dem Recherchenbericht veröffentlicht. ===== siehe auch ===== Regel 62 EPÜ -> [[Erweiterter europäischer Recherchenbericht]] \\ Legt fest, dass zusammen mit dem europäischen Recherchenbericht eine Stellungnahme ergeht, ob die Anmeldung und die Erfindung die Erfordernisse des Übereinkommens zu erfüllen scheinen.