====== Nichtigkeit des Patents, dessen Schutzbereich erweitert worden ist ====== **Artikel 138 (1) d) EPÜ 2000** Vorbehaltlich des Artikels 139 [-> [[Ältere Rechte und Rechte mit gleichem Anmelde- oder Prioritätstag]]] kann das [[europäisches Patent|europäische Patent]] mit Wirkung für einen [[Vertragsstaat]] nur für nichtig erklärt werden, wenn der [[Schutzbereich]] des europäischen Patents erweitert worden ist; oder ===== siehe auch ===== Artikel 138 (1) EPÜ -> [[Nichtigkeit europäischer Patente]]