====== Nichtanwendung bestimmter Vorschriften ====== Nr. 9.4 der [[Vorschriften über das laufende Konto]] (VLK) erläutert, welche Vorschriften auf Abbuchungsaufträge nach Nummer 9.1 keine Anwendung finden. **Nr. 9.4 VLK** Die Nummern 5.1 bis 5.5 und 6 finden auf Abbuchungsaufträge nach Nummer 9.1 keine Anwendung. ===== siehe auch ===== Nr. 9 VLK -> [[Abbuchung von Jahresbeiträgen von Mitgliedern des Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter]] \\ Beschreibt die Abbuchung von Jahresbeiträgen von Mitgliedern des Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter (epi).