====== Nicht patentierbare Pflanzen oder Tiere ====== Regel 28 (2) des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) erklärt, dass europäische Patente nicht für ausschließlich durch ein im Wesentlichen biologisches Verfahren gewonnene Pflanzen oder Tiere erteilt werden. **Regel 28 (2) EPÜ** Nach Artikel 53 b) werden europäische Patente nicht erteilt für ausschließlich durch ein im Wesentlichen biologisches Verfahren gewonnene Pflanzen oder Tiere. ===== siehe auch ===== Regel 28 EPÜ -> [[Ausnahmen von der Patentierbarkeit]] \\ Legt fest, dass europäische Patente insbesondere nicht für bestimmte biotechnologische Erfindungen erteilt werden.