====== Nicht als Erfindungen geltende Gegenstände und Tätigkeiten ====== Artikel 52 (2) des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) beschreibt, dass bestimmte Gegenstände und Tätigkeiten nicht als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 angesehen werden. **Artikel 52 (2) EPÜ** Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere nicht angesehen: a) Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden; b) ästhetische Formschöpfungen; c) Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen; d) die Wiedergabe von Informationen. ===== siehe auch ===== Artikel 52 EPÜ -> [[Patentierbare Erfindungen]] \\ Beschreibt die Voraussetzungen für die Patentierbarkeit von Erfindungen. ====== Nicht als Erfindungen geltende Gegenstände und Tätigkeiten ====== Artikel 52 (2) des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) beschreibt, dass bestimmte Gegenstände und Tätigkeiten nicht als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 angesehen werden. **Artikel 52 (2) EPÜ** Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere nicht angesehen: a) Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden; b) ästhetische Formschöpfungen; c) Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen; d) die Wiedergabe von Informationen. ===== siehe auch ===== Artikel 52 EPÜ -> [[Patentierbare Erfindungen]] \\ Beschreibt die Voraussetzungen für die Patentierbarkeit von Erfindungen.