====== Nicht als Erfindungen geltende Gegenstände und Tätigkeiten ======
Artikel 52 (2) des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) beschreibt, dass bestimmte Gegenstände und Tätigkeiten nicht als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 angesehen werden.
**Artikel 52 (2) EPÜ**
Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere nicht angesehen:
a) Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden;
b) ästhetische Formschöpfungen;
c) Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen;
d) die Wiedergabe von Informationen.
===== siehe auch =====
Artikel 52 EPÜ -> [[Patentierbare Erfindungen]] \\
Beschreibt die Voraussetzungen für die Patentierbarkeit von Erfindungen.
====== Nicht als Erfindungen geltende Gegenstände und Tätigkeiten ======
Artikel 52 (2) des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) beschreibt, dass bestimmte Gegenstände und Tätigkeiten nicht als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 angesehen werden.
**Artikel 52 (2) EPÜ**
Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere nicht angesehen:
a) Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden;
b) ästhetische Formschöpfungen;
c) Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen;
d) die Wiedergabe von Informationen.
===== siehe auch =====
Artikel 52 EPÜ -> [[Patentierbare Erfindungen]] \\
Beschreibt die Voraussetzungen für die Patentierbarkeit von Erfindungen.