====== Neuer Stand der Technik im Einspruchsbeschwerdeverfahren ====== Es stellt grundsätzlich eine legitime Reaktion eines erstinstanzlich unterlegenen Einsprechenden dar, den Stand der Technik zu vertiefen, der seiner Meinung nach dem angegriffenen Patent entgegensteht.((T 1814/09 - Feldbusprotokoll / ENDRESS+HAUSER)) ===== siehe auch =====