====== Nationales Patent ====== Ein nationales Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht, das von einem [[nationale Patentämter|nationalen Patentamt]] eines bestimmten Landes erteilt wird. Es gewährt dem Inhaber exklusive Rechte an einer Erfindung in dem betreffenden Land. Dies bedeutet, dass der Patentinhaber das alleinige Recht hat, die Erfindung zu nutzen, zu produzieren, zu verkaufen oder zu lizenzieren. Andere dürfen die patentierte Erfindung nicht ohne Erlaubnis des Inhabers verwenden, herstellen oder vertreiben. ===== siehe auch ===== -> [[Nationales Recht]] \\ Umfasst Vorschriften und Erfordernisse des relevanten nationalen Rechts der einzelnen EPÜ-Vertragsstaaten, Erstreckungs- und Validierungsstaaten.