====== Mündliche Verhandlungen vor der Rechtsabteilung ======
==== Durchführung mündlicher Verhandlungen vor der Rechtsabteilung als Videokonferenz ====
**Artikel 1 (1) **
Mündliche Verhandlungen vor der Rechtsabteilung werden als Videokonferenz durchgeführt.
**Artikel 1 (2)**
Ungeachtet des Absatzes 1 können mündliche Verhandlungen in den Räumlichkeiten des Europäischen Patentamts durchgeführt werden, entweder auf Antrag eines Beteiligten oder auf Veranlassung der Rechtsabteilung, wenn ernsthafte Gründe gegen eine Durchführung der mündlichen Verhandlung als Videokonferenz sprechen. Wird ein Antrag auf mündliche Verhandlung in den Räumlichkeiten des Europäischen Patentamts abgelehnt, werden den Beteiligten die Gründe dafür mitgeteilt; eine solche Ablehnung ist nicht separat mit der Beschwerde anfechtbar.
**Artikel 1 (3)**
Eine als Videokonferenz durchgeführte mündliche Verhandlung und eine in den Räumlichkeiten des Europäischen Patentamts abgehaltene mündliche Verhandlung sind gleichwertig.
**Artikel 1 (4)**
Als Ort der mündlichen Verhandlung gilt der Ort, an dem die Rechtsabteilung konstituiert ist.
==== Teilnahme von Beteiligten und Begleitpersonen ====
**Artikel 2**
Beteiligte, ihre Vertreter sowie Begleitpersonen der Beteiligten und Vertreter
können von unterschiedlichen Orten
aus per Fernverbindung an der Videokonferenz teilnehmen, wenn die Zahl
der zusätzlichen Teilnehmer die effiziente Durchführung der mündlichen
Verhandlung nicht beeinträchtigt.
==== Einreichung und Übermittlung von Unterlagen in als Videokonferenz durchgeführten mündlichen Verhandlungen ====
**Artikel 3 (1)**
In einer als Videokonferenz durchgeführten mündlichen Verhandlung vor
der Rechtsabteilung sind Unterlagen
anhand von elektronischen Kommunikationsmitteln nach Maßgabe des
Beschlusses des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 13. Mai 2020
über die Einreichung von Unterlagen
bei telefonischen Rücksprachen und als
Videokonferenz durchgeführten Rücksprachen und mündlichen Verhandlungen (ABl. EPA 2020, A71) einzureichen. Die Unterlagen sind an die von
der Rechtsabteilung angegebene EMail-Adresse zu übermitteln.
**Artikel 3 (2)**
In Verfahren vor der Rechtsabteilung mit mehr als einem Beteiligten
werden die von einem Beteiligten nach
Absatz 1 eingereichten Unterlagen an
die anderen Beteiligten per E-Mail an
die in der Videokonferenz angegebene
jeweilige E-Mail-Adresse übermittelt.
==== Technische Probleme ====
**Artikel 4**
Verhindern technische Probleme, dass
die als Videokonferenz durchgeführte
mündliche Verhandlung im Einklang mit
den Rechten der Beteiligten nach den
Artikeln 113 und 116 EPÜ durchgeführt
wird, und können diese während der
Videokonferenz nicht ausgeräumt
werden, so erlässt die Rechtsabteilung
eine neue Ladung zur mündlichen Verhandlung.
==== Nichterscheinen in einer als Videokonferenz durchgeführten mündlichen Verhandlung ====
**Artikel 5**
Nimmt ein Beteiligter aus anderen
Gründen als wegen technischer Probleme nicht per Fernverbindung an der
als Videokonferenz durchgeführten
mündlichen Verhandlung teil, so kann
das Verfahren gemäß Regel 115 (2)
EPÜ fortgesetzt werden.
===== siehe auch =====
-> [[Mündliche Verhandlung]]