====== Mitteilung von Änderungen der Vertreterangaben durch zugelassene Vertreter ======
Amtsblatt EPA 5/2012, S. 353 -> [[http://archive.epo.org/epo/pubs/oj012/05_12/05_3522.pdf|Beschluss des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 26. April 2012 über die Mitteilung von Änderungen der Vertreterangaben durch zugelassene Vertreter]]
**Artikel 1 Mitteilung unter Verwendung des Diensts MyFiles**
(1) Zugelassene Vertreter, die eine vom
Europäischen Patentamt ausgegebene
oder anerkannte Smartcard besitzen
und ihre Mailbox aktiviert haben, um
gemäß dem Beschluss des Präsidenten
des Europäischen Patentamts vom
13. Dezember 2011((Beschluss des Präsidenten des Europäischen
Patentamts vom 13. Dezember 2011 über die
Zustellung durch technische Einrichtungen zur
Nachrichtenübermittlung in ausgewählten
Verfahren vor dem Europäischen Patentamt,
ABl. EPA 2012, 10.)) elektronische
Zustellungen zu erhalten, können nach
Maßgabe des vorliegenden Beschlusses
den Dienst [[MyFiles]] verwenden (siehe
Punkt 1 der Mitteilung des Europäischen
Patentamts vom 13. Dezember 2011)((Mitteilung des Europäischen Patentamts vom
13. Dezember 2011 über die Online-Dienste
des EPA, ABl. EPA 2012, 22.)),
um dem Europäischen Patentamt Änderungen
von Vertreterangaben mitzuteilen.
(2) In Verfahren nach dem EPÜ nimmt
das EPA von zugelassenen Vertretern
folgende Mitteilungen gemäß Absatz 1
entgegen:
a) Erlöschen der Vollmacht für eine oder
mehrere europäische Patentanmeldungen
oder für ein oder mehrere
europäische Patente,
b) Übertragung der Vertretung für eine
oder mehrere europäische Patentanmeldungen
oder für ein oder mehrere europäische
Patente an einen anderen Vertreter
oder einen anderen Zusammenschluss
von Vertretern; die Mitteilung
einer solchen Übertragung beinhaltet die
Anzeige des Erlöschens der Vollmacht
des früheren Vertreters für die Zwecke
des Artikels 1 (2) Satz 1 des Beschlusses
der Präsidentin des Europäischen
Patentamts vom 12. Juli 2007 über die
Einreichung von Vollmachten((Beschluss der Präsidentin des Europäischen
Patentamts vom 12. Juli 2007 über die Einreichung
von Vollmachten, Sonderausgabe Nr. 3,
ABl. EPA 2007, L.1.)).
(3) Durch eine Mitteilung gemäß
Absatz 2 gilt das Erlöschen der Vollmacht
des Vertreters im Sinne der
Regel 152 (8) EPÜ als angezeigt.
**Artikel 2 Authentizität**
Die Authentizität der Mitteilung muss
durch die fortgeschrittene elektronische
Signatur des Vertreters bestätigt sein.
**Artikel 3 Eingang**
(1) Der Eingang einer Mitteilung, die
beim EPA unter Verwendung von MyFiles
gemäß Artikel 1 eingereicht wird, wird
durch Übermittlung einer elektronischen
Mitteilung an die Mailbox des Absenders
bestätigt.
(2) Die Mitteilung gilt als beim EPA
eingegangen, sobald das Amt die
Eingangsbestätigung nach Absatz 1
übermittelt.
**Artikel 4 Inkrafttreten**
Dieser Beschluss tritt am 7. Mai 2012
in Kraft.
===== siehe auch =====
-> [[MyFiles]]