====== Mitglieder des Präsidiums ====== Artikel 28 (2) des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) beschreibt, dass der Präsident und der Vizepräsident des Verwaltungsrats von Amts wegen Mitglieder des Präsidiums sind und die drei übrigen Mitglieder vom Verwaltungsrat gewählt werden. **Artikel 28 (2) EPÜ** Der Präsident und der Vizepräsident des Verwaltungsrats sind von Amts wegen Mitglieder des Präsidiums; die drei übrigen Mitglieder werden vom Verwaltungsrat gewählt. ===== siehe auch ===== Artikel 28 EPÜ -> [[Präsidium]] \\ Beschreibt die Bildung und Aufgaben eines Präsidiums des Verwaltungsrats.