====== Mikrobiologische Verfahren ====== **Regel 26 (6) EPÜ 2000** "Mikrobiologisches Verfahren" ist jedes Verfahren, bei dem mikrobiologisches Material verwendet, ein Eingriff in mikrobiologisches Material durchgeführt oder mikrobiologisches Material hervorgebracht wird. Artikel 53 b) S. 2 EPÜ -> [[Patentierbarkeit mikrobiologischer Verfahren und der mithilfe dieser Verfahren gewonnenen Erzeugnisse]] Der Begriff "mikrobiologische Verfahren" in Artikel 53 b) zweiter Halbsatz EPÜ bezieht sich auf Verfahren, in denen Mikroorganismen (oder Teile derselben) zur Herstellung oder Veränderung von Erzeugnissen verwendet oder für bestimmte Anwendungszwecke neue Mikroorganismen entwickelt werden. Als "mit Hilfe dieser Verfahren gewonnene Erzeugnisse" gemäß Artikel 53 b) zweiter Halbsatz EPÜ gelten demnach durch Mikroorganismen hergestellte oder veränderte Erzeugnisse sowie neue Mikroorganismen als solche.((T 0356/93, s. Nr. 36 der Entscheidungsgründe)) "Technische Verfahren mit einem mikrobiologischen Verfahrensschritt" (hier: ein Verfahren zur Erzeugung einer Pflanze) können nicht einfach mit "mikrobiologischen Verfahren" gleichgesetzt werden. Ebensowenig können die aus solchen technischen Verfahren hervorgehenden Endprodukte (z. B. Pflanzensorten) als "Erzeugnisse mikrobiologischer Verfahren" im Sinne des Artikels 53 b) zweiter Halbsatz EPÜ angesehen werden.((T 0356/93, s. Nr. 39 der Entscheidungsgründe)) ===== siehe auch ===== * [[Biotechnologische Erfindungen]]