====== Mehrere unabhängige Erfinder ====== Artikel 60 (2) des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) beschreibt, dass bei mehreren unabhängigen Erfindern das Recht auf das europäische Patent demjenigen zusteht, dessen europäische Patentanmeldung den früheren Anmeldetag hat. **Artikel 60 (2) EPÜ** Haben mehrere eine Erfindung unabhängig voneinander gemacht, so steht das Recht auf das europäische Patent demjenigen zu, dessen europäische Patentanmeldung den früheren Anmeldetag hat, sofern diese frühere Anmeldung veröffentlicht worden ist. ===== siehe auch ===== Artikel 60 EPÜ -> [[Recht auf das europäische Patent]] \\ Beschreibt das Recht auf das europäische Patent.