====== Maßgebender Zahlungstag ====== Die Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren (VAA) regeln, wann Zahlungen im automatischen Abbuchungsverfahren als eingegangen gelten und welche Besonderheiten es gibt. 5.1 VAA -> [[Eingang von Zahlungen in europäischen und PCT-Verfahren]] \\ Regelt den Zeitpunkt, zu dem Zahlungen in europäischen und PCT-Verfahren als eingegangen gelten. 5.2 VAA -> [[Eingang der Weiterbehandlungsgebühr]] \\ Regelt, wann die Weiterbehandlungsgebühr als eingegangen gilt. 5.3 VAA -> [[Nicht erfasste Gebühren bei versäumten Handlungen]] \\ Bestimmt, welche Gebühren bei versäumten Handlungen nicht vom automatischen Abbuchungsverfahren erfasst werden. ===== siehe auch ===== VAA -> [[Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren]] \\ Regeln das automatische Abbuchen von Gebühren beim Europäischen Patentamt (EPA) von laufenden Konten.