====== Laufzeit des Patents ====== Artikel 63 (1) EPÜ des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) bestimmt, dass die Laufzeit des europäischen Patents zwanzig Jahre beträgt, gerechnet vom Anmeldetag an. **Artikel 63 (1) EPÜ** Die Laufzeit des europäischen Patents beträgt zwanzig Jahre, gerechnet vom Anmeldetag an. ===== siehe auch ===== Artikel 63 EPÜ -> [[Laufzeit des europäischen Patents]] \\ Legt die Laufzeit des europäischen Patents fest.