====== Konferenz der Minister der Vertragsstaaten ====== Artikel 4a des [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) legt fest, dass eine Konferenz der für Angelegenheiten des [[:Patentwesen|Patentwesens]] zuständigen Minister der [[Vertragsstaaten]] regelmäßig zusammentritt. **Artikel 4a EPÜ** Eine Konferenz der für Angelegenheiten des Patentwesens zuständigen Minister der [[Vertragsstaaten]] tritt mindestens alle fünf Jahre zusammen, um über Fragen der [[Organisation]] und des [[europäisches Patentsystem|europäischen Patentsystems]] zu beraten. ===== siehe auch ===== EPÜ, Teil 1, Kapitel I -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente#Teil 1, Kapitel I EPÜ: Allgemeine Vorschriften|Allgemeine Vorschriften]] \\ Dieses Kapitel legt die grundlegenden Bestimmungen für das europäische Patentsystem fest, einschließlich der Definition des europäischen Patents, seiner territorialen Wirkung und der Schaffung einer Europäischen Patentorganisation.