====== Keine Anwendung der Regeln 62 und 70 Absatz 2 ====== Regel 164 (4) EPÜ des [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) legt fest, dass die Regeln 62 und 70 Absatz 2 keine Anwendung auf die Ergebnisse von Recherchen finden, die nach Absatz 2 durchgeführt wurden. **Regel 164 (4) EPÜ** Die Regeln 62 und 70 Absatz 2 finden keine Anwendung auf die Ergebnisse von Recherchen, die nach Absatz 2 durchgeführt wurden. ===== siehe auch ===== Regel 164 EPÜ -> [[ep:pruefung_der_einheitlichkeit_durch_das_europaeische_patentamt |Einheitlichkeit der Erfindung und weitere Recherchen]] \\ Beschreibt die Einheitlichkeit der Erfindung und weitere Recherchen.