====== Inkrafttreten nach Ratifikation oder Beitritt ====== Artikel 169 (2) des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) regelt das Inkrafttreten des Übereinkommens nach der Ratifikation oder dem Beitritt eines Staates. **Artikel 169 (2) EPÜ** Jede Ratifikation oder jeder Beitritt nach Inkrafttreten dieses Übereinkommens wird am ersten Tag des dritten Monats nach der Hinterlegung der Ratifikations- oder Beitrittsurkunde wirksam. ===== siehe auch ===== Artikel 169 EPÜ -> [[Inkrafttreten]] \\ Regelt das Inkrafttreten des Übereinkommens.